Inhaltsverzeichnis
Mietvertrag, Miete, Kaution, Darlehen
Mietvertrag
Der Untermietvertrag ist zuerst befristet und verlängert sich nach 4 Monaten automatisch, wenn kein schwerwiegender Einwand kommt. Die Probezeit bleibt 3 Monate (siehe Aufnahme neuer Bewohnender).
Das Darlehen wird zu Beginn eingezahlt, die Mietkaution nach den 4 Monaten.
Beschluss: Orgakreis 15.12.2024
Mietzahlung
Die Miete wird einen Monat im Voraus bezahlt, per Dauerauftrag auf den 26. des Monats. Beschluss: Orgakreis 01.09.2024 Kontoangaben: Kontoangaben.
Temporäre Mietreduktion
10 % Mietreduktion vom 01.08.2026 für ein Jahr. Die Beträge werden auf Fr. 5.– gerundet, der Mietzins ist für dieses Jahr festgehalten. Beschluss: Orgakreis 28.06.2026, Orgakreis 05.07.2026
Mietkaution und Darlehen bleiben für die aktuellen Mietenden unverändert. Beschluss: Orgakreis 05.07.2026
Nach ¾ Jahr (ca. Mai 2027) wird geprüft und entschieden, wie es weitergeht. Beschluss: Orgakreis 05.07.2026
