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wohnen:miete

Mietvertrag, Miete, Kaution, Darlehen

Mietvertrag

Der Untermietvertrag ist zuerst befristet und verlängert sich nach 4 Monaten automatisch, wenn kein schwerwiegender Einwand kommt. Die Probezeit bleibt 3 Monate (siehe Aufnahme neuer Bewohnender).

Das Darlehen wird zu Beginn eingezahlt, die Mietkaution nach den 4 Monaten.

Beschluss: Orgakreis 15.12.2024

Mietzahlung

Die Miete wird einen Monat im Voraus bezahlt, per Dauerauftrag auf den 26. des Monats. Beschluss: Orgakreis 01.09.2024 Kontoangaben: Kontoangaben.

Temporäre Mietreduktion

10 % Mietreduktion vom 01.08.2026 für ein Jahr. Die Beträge werden auf Fr. 5.– gerundet, der Mietzins ist für dieses Jahr festgehalten. Beschluss: Orgakreis 28.06.2026, Orgakreis 05.07.2026

Mietkaution und Darlehen bleiben für die aktuellen Mietenden unverändert. Beschluss: Orgakreis 05.07.2026

Nach ¾ Jahr (ca. Mai 2027) wird geprüft und entschieden, wie es weitergeht. Beschluss: Orgakreis 05.07.2026

zuletzt geändert von Michael

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