wohnen:hauptmiete
Hauptmieterschaft
Gegenüber der Stadt Zürich
Hauptmietende vom 01.10.2026 bis 30.09.2031: Johannes, Elana, Andreas, Tobias. Die Hauptmietenden sind gegenüber der Stadt mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten verpflichtet.
Intern
Alle, die die Verantwortung mittragen wollen, sind im Mietverein als Unterstützerinnen und Unterstützer willkommen. Vorteil: Mitbestimmungs- und Stimmrecht im Verein. Siehe Vereine.
zuletzt geändert von Michael
