gaeste:unteruntermiete
Unter-Untermiete & Kurzzeitbewohnende
Unter-Untermiete
Wenn Bewohnende ihr Zimmer vorübergehend weitervermieten: Beschluss: Orgakreis 09.03.2025
- Die Vermieterin/der Vermieter strebt eine Mietdauer von mindestens vier Wochen an und klärt die Eignung vorher möglichst gut ab.
- 2 Wochen vor Einzug stellt sich die Person im Kreis vor. Der Kreis entscheidet, ob 2–3 Tage Probewohnen nötig sind. Danach wird im Orgakreis entschieden.
- Es wird immer eine Gotte oder ein Götz bestimmt, zuständig für alle Fragen während des Aufenthalts.
- Die Vermieterin/der Vermieter sorgt für eine saubere Haushaltseinführung.
- Abweichungen (z.B. kürzere Mietdauer) werden vorgängig in den Kreis gebracht.
Kurzzeitbewohnende
Kurzzeitbewohnende stellen sich im Orgakreis vor.
Sie können am Orgakreis teilnehmen, ohne Entscheidungsgewalt, und übernehmen Ämtli.
Die Teilnahme an Herzkreis, Check-in und Gemeinschaftstag ist erwünscht.
Beschluss: Orgakreis 15.12.2024
zuletzt geändert von Muriel
