Hauptmieterschaft

Gegenüber der Stadt Zürich

Hauptmietende vom 01.10.2026 bis 30.09.2031: Johannes, Elana, Andreas, Tobias. Die Hauptmietenden sind gegenüber der Stadt mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten verpflichtet.

Intern

Alle, die die Verantwortung mittragen wollen, sind im Mietverein als Unterstützerinnen und Unterstützer willkommen. Vorteil: Mitbestimmungs- und Stimmrecht im Verein. Siehe Vereine.