Wie die Gemeinschaft zur Lösung gemeinsamer Aufgaben Kleingruppen bildet und Kompetenzen überträgt. Beschluss: Orgakreis 28.02.2021
Die Gemeinschaft bildet zur Lösung ihrer Aufgaben Kleingruppen aus interessierten Bewohnenden.
Richtungsweisende Entscheidungen werden soziokratisch im Konsent mit der Gemeinschaft gefällt.
Es besteht Klarheit über die inhaltlichen und finanziellen Kompetenzen der Kleingruppe.
Betrifft eine Aufgabe nur einen Teil der Gemeinschaft (z.B. ein Stockwerk), kann sich die Abstimmung auf diesen Teil beschränken.
Vereine der Gemeinschaft regeln ihre Kompetenzen in ihren Statuten.
Auftrag: Inhalt und Finanzen werden direkt durch Beschluss festgelegt. Die Kleingruppe handelt im Rahmen des Auftrags selbständig.
Konzept: Ziele, Umsetzung und finanzielle Kompetenzen werden schriftlich festgehalten, im Orgakreis vorgestellt, weiterentwickelt und soziokratisch beschlossen. Im Rahmen des Konzepts entscheidet die Kleingruppe selbst. Nötige Abweichungen werden vorher mit der Gemeinschaft geklärt.
Selbständig: Die Kleingruppe löst die Aufgabe autonom. Kleinausgaben bis Fr. 50 können mit dem Haushaltsverein abgerechnet werden.