====== Unter-Untermiete & Kurzzeitbewohnende ====== ===== Unter-Untermiete ===== Wenn Bewohnende ihr Zimmer vorübergehend weitervermieten: //Beschluss: [[protokolle:2025:2025-03-09|Orgakreis 09.03.2025]]// * Die Vermieterin/der Vermieter strebt eine Mietdauer von **mindestens vier Wochen** an und klärt die Eignung vorher möglichst gut ab. * **2 Wochen vor Einzug** stellt sich die Person im Kreis vor. Der Kreis entscheidet, ob 2–3 Tage Probewohnen nötig sind. Danach wird im Orgakreis entschieden. * Es wird immer eine **Gotte oder ein Götz** bestimmt, zuständig für alle Fragen während des Aufenthalts. * Die Vermieterin/der Vermieter sorgt für eine saubere Haushaltseinführung. * Abweichungen (z.B. kürzere Mietdauer) werden vorgängig in den Kreis gebracht. ===== Kurzzeitbewohnende ===== Kurzzeitbewohnende stellen sich im Orgakreis vor. Sie können am Orgakreis teilnehmen, ohne Entscheidungsgewalt, und übernehmen Ämtli. Die Teilnahme an Herzkreis, Check-in und Gemeinschaftstag ist erwünscht. //Beschluss: [[protokolle:2024:2024-12-15|Orgakreis 15.12.2024]]//